Die BuFaK WiSo fordert von den Hochschulen einen sensibleren Umgang mit Studierenden, die unter psychischen Problemen leiden. Diese Sensibilität bezieht sich vor allem auf einen Nachteilsausgleich in Prüfungen, einen Ausbau der psychosoziale und psychotherapeutische Beratung an Hochschulen sowie weiteren präventiven Maßnahmen.
Im Sommersemester 2016 hatten laut der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks rund elf Prozent der Studierenden mindestens eine gesundheitliche Beeinträchtigung, welche sich erschwerend auf das Studium auswirkt. Dies entspricht im Mittel einer Steigerung um vier Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2012. 47% der gesundheitlich beeinträchtigten Studierenden gaben psychische Erkrankungen als einzige oder stärkste Beeinträchtigung für ihr Studium an. Mehr als ein Drittel der Betroffenen befindet sich bereits in einem zweistelligen Fachsemester, was im Vergleich zu den nicht Betroffenen überproportional viele sind.
Dies sind alarmierende Zahlen, die den dringenden Handlungsbedarf deutlich machen.
Studierende sind häufig nicht ausreichend über Beratungsangebote und ihre Rechte im Falle einer psychischen Störung informiert. Dies zeigt sich ebenfalls in der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, da mehr als die Hälfte der Studierenden, die angaben Beratungsbedarf zu haben, bisher kein Beratungsangebot nutzen (54%). Darüber hinaus müssen auch Studierende befürchten, Opfer von Stigmatisierung durch DozentInnen zu werden, da psychische Störungen leider immer noch nicht vollumfänglich gesellschaftlich anerkannt sind. Aus diesem Grund haben betroffene häufig Angst offen und hilfesuchend mit ihrer Störung umzugehen.
Einen ganz besonderen zusätzlichen Stressfaktor stellen dabei Prüfungssituationen dar. Mehr als die Hälfte der Studierenden “kennen Prüfungsangst”, ein Viertel der Befragten gibt an, meistens Angst vor Prüfungen zu haben. Jeweils fast die Hälfte der Studierenden wird von Sorgen geplagt, das Studium nicht zu schaffen, bzw. hat bereits einen Blackout während einer Prüfung erlebt.
Diese wiederkehrenden und teilweise Monate andauernden Stressphasen können vor allem das Leben von Studierenden mit psychischen Störungen massiv beeinträchtigen. Um dieser Beeinträchtigung entgegenzuwirken und faire Prüfungssituationen für alle Studierenden zu schaffen, fordert die BuFaK WiSo Hochschulen auch, Studierenden, die an einer psychischen Störung leiden, einen Nachteilsausgleich in Prüfungen zu zugestehen. Dieser laut dem Deutschem Studentenwerk „gesetzlich verankerte“ Anspruch begründet sich über den stigmatisierenden Begriff „Behinderung“, der im Sozialgesetzbuch definiert wird als „körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen, die […] an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“ (SGB IX § 2 Abs. 1, gültige Fassung seit 01.01.2018).
Entsprechend der UN-BRK (Art. 1 und Präambel) müssen in diesem Fall die „Barrieren“ abgebaut werden, die eine volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft verhindern.
In einigen Prüfungsordnungen ist bereits festgelegt, dass bei „Glaubhaftmachung“ einer solchen Beeinträchtigung ein Nachteilsausgleich gewährt werden soll. Hier treten jedoch mehrere Probleme auf:
JuristInnen wie Patrick Hechler (ehem. Universität Gießen) aber auch Dr. Christiane Schindler, Leiterin der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung beim Deutschen Studentenwerk, bemängeln, dass Prüfungsausschüsse einen Nachteilsausgleich „pauschal“ verweigern und hier die nicht sichtbaren Erkrankungen „stigmatisiert“ sind (vgl. Freie Presse Chemnitz vom 21.03.2018).
Der Prüfungsausschuss ist in fast jedem Fall mehrheitlich oder vollständig mit Personen besetzt, die nicht über ausreichende psychologische bzw. psychotherapeutische Kompetenzen verfügen.
Auch wenn ein Nachteilsausgleich von dem Prüfungsausschuss bewilligt wird, müssen Betroffene ihn mitunter bei allen ProfessorInnen für jede einzelne Prüfung geltend machen. Dies ist aufgrund der demütigenden Erfahrung eine weitere Hürde, um den zustehenden Nachteilsausgleich in Anspruch zu nehmen. Außerdem kann auf diese Weise selbst ein gewährter Nachteilsausgleich verhindert werden.
Zusätzlich ist das grundlegende Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet (vgl. GG Art. 2 Abs. 1, Europäische Menschenrechtskonvention Art 8 Abs. 1), da höchst-persönliche und sensible Gesundheitsdaten weitergegeben werden müssen.
Die BuFaK WiSo fordert daher, dass Prüfungsämter und Prüfungsausschüsse Gutachten vom jeweiligen Facharzt/ärztin bedingungslos anzuerkennen haben.
Laut der 13. Studierendensurvey an Universitäten und Fachhochschulen im Jahr 2017 denkt etwa jeder 5. Studierende über den Abbruch des Studiums nach. In Phasen des Zweifels können weitere Aspekte, wie z.B. massiver Stress, Minderwertigkeitsgefühle, etc. den Bedarf nach psychologischer/psychosozialer Beratung erhöhen. Auch dies verdeutlicht nochmals die enorme Relevanz unserer Forderung (1).
Doch nicht nur die studentischen Probleme lösen bei den Studierenden psychische Probleme aus. Studierende haben häufig durch Auszug aus dem Elternhaushalt erstmals auf sich allein gestellt vielfältige Herausforderungen zu bewältigen. Neben den akademischen Anforderungen spielen das Erlernen der Selbständigkeit ohne Eltern, der Aufbau eines neuen Freundeskreises bzw. eines sozialen Netzwerks, sowie die finanzielle Sicherung des Lebensunterhalts und die oftmals neuen Regeln und Anforderungen an den Hochschulen eine große Rolle. Bei vielen Studierenden führt dies zu einer Überforderung mit der Situation und diversen psychischen Sorgen (1).
Aus dieser Zusammensetzung von Aufgaben und Sorgen ergeben sich diverse Ansatzpunkte, welche der Unterstützung bedürfen. Die Studierenden befinden sich in einer Lebensphase essenzieller Entwicklungsschritte, welche in vielerlei Hinsicht einer intensiven Beratung bedürfen.
Die BuFaK WiSo begrüßt, dass bereits 44 von 53 Studentenwerke diesen Handlungsbedarf erkannt haben und fordert, dass die übrigen Studentenwerke Stellen für psychosoziale Beratung einrichten. Weiterhin sieht die BuFaK WiSo einen großen Bedarf an der Ausweitung der Beratungsangebote:
Die BuFaK WiSo fordert die Hochschulen und Studentenwerke auf, durch mehr präventive Maßnahmen psychologischen Störungen vorzubeugen:
Zusätzlich sollen aktuelle Barrieren endgültig abgebaut werden. Dazu fordern wir die Hochschulen zu Folgendem auf:
Die BuFaK WiSo fordert außerdem, die Entscheidung über die entsprechende Form des Nachteilsausgleiches nicht vom jeweiligen Prüfungsamt/Prüfungsausschuss treffen zu lassen, sondern von einer entsprechend zusammengesetzten unabhängigen Clearingstelle, welche, im Gegensatz zu Prüfungsausschüssen, mit psychologischen Kompetenzen ausgestattet sein sollte.